Die Angabe Badenerstrasse 123 stamm von Ruoff, W. (1969). Die Hauptgrube. Zeitschrift Der Savigny-Stiftung Für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, 86(1), 198–225.
https://doi.org/10.7767/zrgga.1969.86.1.198
(1) Die Hauptgrube von Zürich 23 ) lag etwa 1100 m westlich vor dem Rennwegtor, links der alten Landstraße nach Baden, rund 100 m unterhalb der Kreuzung mit dem nach Wiedikon führenden ehemaligen Heerweg 24), der späteren Feldegg-, heutigen Ankerstraße. An ihrer Stelle 25) befindet sich heute das Haus Badenerstraße 123. Das Land jenseits der Badenerstraße war zehntfrei 26). Noch weiter westlich, an der Stelle des heutigen Freibades Letzigraben, stand auf einem kleinen, heute abgetragenen Hügel der Galgen. Es besteht wohl kein Grund daran zu zweifeln, daß die Hauptgrube schon seit je an derselben Stelle lag, daß sie insbesondere mit der 1415 in einem Urteil genannten Grube 27) identisch ist; 1453 finden wir erstmals und dann immer häufiger die Nennung als Hauptgrube 28).
23 ) Siehe allgemein A. Nüscheler, Ein historischer Gang durch die Nachbargemeinden der Stadt Zürich, in S. Vögelin , Das alte Zürich 2 (Zürich 1890) 627.
24) Β V 1, 269 (Ratsurkunden) wo 1508 als Anstößer an einen Acker im Sihlfeld u. a. die „houptgruoben" und der „herweg" nach Wiedikon genannt sind.
25) Genaue Lage in Zusammenarbeit mit Stadtarchivar P. Guyer auf Grund des Diezingerschen Planes von 1816/17 im Baugeschichtlichen Archiv der Stadt Zürich bestimmt. Dasselbe Bild zeigt Plan Β 451, Karte 5 von Hirzel, Vermessung des Bezirks von Wiedikon und Außersihl 1785—90 im Staatsarchiv. Die auf einer Karte von Nüscheler a. a. O. eingezeichnete Lage gegenüber der Einmündung der Langstraße kann nicht stimmen, weil diese damals noch gar nicht bestand.
26 ) So auf dem Plan von Diezinger bezeichnet
27) Β VI 202, 213r (Rats- und Richtbuch). Das Urteil ist abgedruckt bei Bluntschli, Staats- und Rechtsgeschichte der Stadt und Landschaft Zürich, 2. Aufl. 1(Zürich 1856) 417. — Eine weitere Nennung 1433 der Grube als Enthauptungsstelle VI 210, 290.
28) Β VI 218, 206 (Rats- und Richtbuch). Eine Nennung von 1478 in der Spitalurkunde C II 18, 942 ist von mehrfachem Interesse, weil dort in jener Gegend ein dem Frühmesser von St. Peter in Zürich zustehender Acker genannt wird. Es scheinen Beziehungen der St. Peterskirch e zu ehemaligem Reichsgut zu bestehen und die St. Petershofstatt war wohl ein alter Landgerichtsplatz.
Sodann läßt sich an Hand dieses Ackers nachweisen, daß von da weg mindestens die Hauptgrube sich am gleichen Orte befand. Siehe Nüscheler 637f.
Karten:
Auf der Gyger Karte ist nur der Galgen verzeichnet
https://www.e-rara.ch/zut/content/zoom/6543894
Keller Plan : (Baum neben der Grube)
https://www.e-rara.ch/zut/content/titleinfo/6505455
Diezinger Plan :
https://www.e-manuscripta.ch/zuzneb/content/zoom/540467
Hirzel Plan
https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/d ... ?ID=271727
Der Plan von Johannes Müller zeigt leider das Gebiet nicht:
https://www.maps.stadt-zuerich.ch/zueri ... Crich+1793
Interessanterweise aber auf dieser Litho von 1879 "nach Müller" jedoch vorhanden
https://www.e-rara.ch/zut/content/zoom/6914483
https://www.e-rara.ch/zut/content/zoom/6914483 https://www.oldmapsonline.org/map/eth/6914483
https://www.e-rara.ch/zut/content/zoom/7186913